Abgaben an den Staat entrichten

Abgaben an den Staat entrichten
Abgaben an den Staat entrichten
belastingen aan de staat betalen

Wörterbuch Deutsch-Niederländisch. 2015.

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  • Abgaben — Abgaben, öffentliche (taxes, imposts; droits publics; imposte, tasse) für Zwecke des Staats, der Provinzen, Gaue, Kreise, Bezirke, Gemeinden und sonstiger öffentlicher Korporationen, Handelskammern u. dgl., insbesondere Steuern (direkte und… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Staat des Deutschen Ordens — Ordenswappen Als Staat des Deutschen Ordens wurde im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit von 1230 bis 1561 das Territorium des Deutschen Ordens im Baltikum bezeichnet. Im Kern umfasste es in etwa das Gebiet des ehemaligen West und Ostpreußen,… …   Deutsch Wikipedia

  • Volkswirthschaftslehre — (Nationalökonomie), nach K. H. Rau der eine der beiden Haupttheile der politischen Ökonomie, u. zwar der, welcher (während der andere od. praktische Haupttheil, d.i. die wirtschaftliche od. ökonomische Politik, die Regeln für das Verfahren der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Orden Polonia Restituta — der Komtur Klasse Der Orden Polonia Restituta (poln.: Order Odrodzenia Polski, dt.: Orden der Wiedergeburt Polens) ist nach dem Orden vom Weißen Adler die zweithöchste zivile Auszeichnung der Dritten Polnischen Republik und war die zweithöchste… …   Deutsch Wikipedia

  • Polonia Restituta — Orden Polonia Restituta der Komtur Klasse Der Orden Polonia Restituta (poln.: Order Odrodzenia Polski, dt.: Orden der Wiedergeburt Polens) ist nach dem Orden vom Weißen Adler die zweithöchste zivile Auszeichnung der 3. Polnischen Republik und war …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtskosten — Ge|rịchts|kos|ten 〈Pl.; Rechtsw.〉 Kosten für das Inanspruchnehmen des Gerichts * * * Ge|rịchts|kos|ten <Pl.>: in einem Gerichtsverfahren anfallende Kosten. * * * Gerichtskosten,   Gerichtsgebühren, öffentliche Abgaben an den Staat für die …   Universal-Lexikon

  • Steuerrecht der Eisenbahnen — (laws relating the railway duties; droit d impôt des chemins de fer; leggi sulle imposte ferroviarie). Inhalt: A. Staatssteuern. a) Die besonderen Eisenbahnabgaben, b) Einkommensteuern, c) Vermögenssteuern, d) Gewerbe (Erwerb ) Steuern, e)… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Steuer [1] — Steuer (vom althochdeutschen Stiura, Hülfe, Gabe), heißt 1) im weitern Sinne jede von der Obrigkeit angeordnete Entrichtung, durch welche die Unterthanen Theile ihres Privatvermögens an die Obrigkeit zur Bestreitung der für diese nöthigen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zollverein — (Zollverband), die vertragsmäßige Vereinigung mehrer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollstellen, Zollaufsichtsbehörden etc. Der Gedanke eines Z s muß sich mit der Zeit überall da bilden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ablösung der Grundlasten u. Dienste — Ablösung der Grundlasten u. Dienste, die Verwandlung der Grundlasten, als der Leistung von Diensten u. Naturalleistungen Seitens der Unterthanen an die Grundherren, in Geldzahlung. Die Grundlasten haben ihren Ursprung entweder in dem römischen od …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eisenbahnabgaben — Eisenbahnabgaben. Unter dieser Bezeichnung wurden verschiedene öffentlich rechtliche Abgaben, die an das Eisenbahnwesen anknüpfen, zusammengefaßt, teils eigentliche Eisenbahnsteuern, teils Abgaben von der Benutzung der Eisenbahnen, teils Gebühren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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